Hausordnung für die Schokoladenmuseum Köln GmbH

Liebe Gäste des Schokoladenmuseums,

wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuchs möchten wir Sie gerne mit der Hausordnung vertraut machen.

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Museums so angenehm wie möglich zu machen.

An oberster Stelle steht für uns dabei das Prinzip der Höflichkeit und des Respekts, sowohl gegenüber unseren Gästen, als auch gegenüber unserem Personal.

Bitte verhalten Sie sich deshalb so, dass sich andere Besucher nicht gestört fühlen. Zugleich bitten wir um Ihr Verständnis, wenn im Rahmen unserer Vermittlungsangebote, insbesondere mit Kindern, zeitlich begrenzt Beeinträchtigungen auftreten sollten. Unsere jüngsten Besucher verdienen unser besonderes Engagement, um ihnen die Freude an unseren Sammlungen zu vermitteln.

Die Hausordnung ist für alle Museumsgäste verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an:

Museumsbesucher:innen

(1) Wir freuen uns über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

(2) Eltern oder sonstige erwachsene Begleitpersonen sind bei dem Besuch der Ausstellungen mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden. Rennen und herumtoben ist in der Ausstellung nicht gestattet.

(3) Weiterhin nicht gestattet sind der Betrieb von Musikabspielgeräten und das Benutzen von Sportgeräten wie Inlinern oder Skateboards.

(4) Im gesamten Museum ist die Nutzung von Steckdosen für private Geräte verboten.

(5) Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen haben keinen Zutritt zum Schokoladenmuseum.

Rauchverbot

(1) Das Museum zählt nach dem Nichtraucherschutzgesetz zu den rauchfreien Einrichtungen. Das bedeutet, dass im gesamten Museum, auch im Café und im Foyer des Museums, nicht geraucht werden darf.

Sicherung der Ausstellungsobjekte und Verhalten in den Ausstellungsräumen

(1) Um die Exponate nicht zu beschädigen, möchten wir Sie bitten, diese nicht zu berühren. Die Ausstellungsobjekte, bei denen das Anfassen erwünscht ist, sind gekennzeichnet.

(2) Tiere dürfen nicht mit in das Museum genommen werden.

(3) Lehrer:innen, Gruppenleiter:innen und Erziehungsberechtigte bitten wir, auf das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, zu achten und bei der Gruppe zu bleiben.

(4) Wir bitten Sie freundlichst, alles zu unterlassen, was der Sicherheit und Ordnung im Museum abträglich ist. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden.

(5) Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden. Folgen sie bitte bei Alarm den Anweisungen des Personals und verlassen sie umgehend das Gebäude.

(6) Der Verzehr von selbstmitgebrachten Speisen und Getränken ist in der gesamten Ausstellung, im Shop und im Cafe untersagt.

(7) Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf Wandmontagen, Fensterbänken, Installationen und Maschinen verboten.

Fotografieren und Filmen

(1) Erlaubt ist das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ohne Stativ in den Ausstellungen.

(2) Das Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Schokoladenmuseums.

Genehmigungen erteilt die Abteilung für Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Museums, erreichbar unter der Email: marketing@schokoladenmuseum.de

Servicepersonal

(1) Die Aufgabe des Servicepersonals ist es, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Wir bitten Sie daher, sich nach den Anweisungen des Servicepersonals zu richten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Servicepersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Gästen, die sich wiederholt nicht an die Hausordnung und/oder nicht an die Weisungen des Servicepersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden.

(2) Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

(3) Beschwerden, Anregungen und Hinweise nehmen alle Mitarbeiter:innen des Schokoladenmuseums gerne entgegen.

(4) Sollten Sie verlorene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie, diese bei der Servicekraft im Museumsfoyer abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen, spannenden und informativen Aufenthalt in unserem Museum.