Wofür braucht man die eigentlich?
Schokolade ist nicht gleich Schokolade. Ihr könnt nicht einfach irgendetwas aus Kakao und Zucker anrühren und das dann als Schokolade verkaufen. Zumal es hier große Unterschiede gibt: Wann sprechen wir von Vollmilch, wann von Dunkel-, Edel- oder weißer Schokolade? Fragen wie diese regelt die Kakaoverordnung. Ja, ihr habt richtig gehört. Es gibt eine europäische Richtlinie über Schokolade. Den Deutschen wird doch auch immer nachgesagt, auf Regeln zu stehen? Da kommt die Kakaoverordnung wohl ganz gelegen.
Die in Deutschland gültige Kakaoverordnung vom 5. Juli 2017 setzt die sehr sperrig klingende Richtlinie über „Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung“ vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat in deutsches Recht um. Kurz: So wird klar gesetzlich geregelt, welche Mindestansprüche meine Schokolade erfüllen muss.
Wie viel wovon darf rein in die Schokolade?
Für viele Schokoladenerzeugnisse ist ein Mindestgehalt von Kakaotrockenmasse, Kakaobutter oder Milchtrockenmasse vorgegeben. Mehr ist natürlich immer erlaubt, aber der Mindestgehalt muss eingehalten werden. Kakaobutter, also das Fett der Kakaobohne, muss in allen Schokoladen enthalten sein. Es gehört zu den teuersten Pflanzenfetten. Daher dürfen bis zu fünf Prozent durch andere, billigere pflanzliche Fette ersetzt werden. Eine weitere vorgeschriebene Zutat ist Zucker. Eine zuckerfreie „Schokolade“ ist also rechtlich nicht möglich. Und muss unter anderem Produktnamen verkauft werden.
Schokolade muss aus mindestens 35 Prozent Kakaotrockenmasse bestehen. Nur wenn der Mindestanteil enthalten ist, darf auf der Verpackung Schokolade stehen. Wird eine zusätzliche Qualitätsbezeichnung (z.B. fein, dunkel, …) verwendet, muss mindestens 43 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten sein.
Milchschokolade
Milchschokolade muss mindestens 25 Prozent Kakaotrockenmasse und mindestens 14 Prozent Milchtrockenmasse enthalten. Verwendet werden darf Kuhmilch, Büffelmilch, Schafsmilch, Ziegenmilch, Eselsmilch, Kamelmilch, Stutenmilch und Yakmilch. Schokoladen mit Milchersatzprodukten wie etwa Hafermilch dürfen nicht unter dem Namen verkauft werden. Vegane „Milchschokolade“ wird daher im Handel als „Kakaoerzeugnis“ bezeichnet. Wird eine zusätzliche Qualitätsbezeichnung (z.B. Vollmilchschokolade) verwendet müssen mindestens 30 Prozent Kakaotrockenmasse und 18 Prozent Milchtrockenmasse enthalten sein.
Weiße Schokolade
Weiße Schokolade muss neben Zucker mindestens 20 Prozent Kakaobutter und 14 Prozent Milchtrockenmasse enthalten.
Bitterschokolade
Bitterschokolade ist in der Kakaoverordnung nicht geregelt. Dennoch gelten hier Richtlinien entsprechend dem „Handelsbrauch“. Man spricht dann von der „Allgemein üblichen Verkehrsauffassung“. Demnach sollte eine Zartbitter- oder Halbbitterschokolade mindestens 50 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten. Bitterschokolade sollte mindestens 60 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten.