Schokolade ist nicht gleich Schokolade. Ihr könnt nicht einfach irgendetwas aus Kakao und Zucker anrühren und das dann als Schokolade verkaufen. Zumal es hier große Unterschiede gibt: Wann sprechen wir von Vollmilch, wann von Dunkel-, Edel- oder weißer Schokolade? Fragen wie diese regelt die Kakaoverordnung. Ja, ihr habt richtig gehört. Es gibt eine europäische Richtlinie über Schokolade. Den Deutschen wird doch auch immer nachgesagt, auf Regeln zu stehen?

Da kommt die Kakaoverordnung wohl ganz gelegen.

Was genau diese Kakaoverordnung eigentlich ist, erklärt euch nun Florian Odijk:

Autor

Florian Odijk

Datum

22. Juli 2024

Die in Deutschland gültige Kakaoverordnung vom 5. Juli 2017 setzt die sehr sperrig klingende Richtlinie über „Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung“ vom Europäischen Parlament und Europäischen Rat in deutsches Recht um. Kurz: So wird klar gesetzlich geregelt, welche Mindestansprüche meine Schokolade erfüllen muss.

Schokoladentafeln
Bundestag

Wie viel wovon darf rein in die Schokolade?

Für viele Schokoladenerzeugnisse ist ein Mindestgehalt von Kakaotrockenmasse, Kakaobutter oder Milchtrockenmasse vorgegeben. Mehr ist natürlich immer erlaubt, aber der Mindestgehalt muss eingehalten werden. Kakaobutter, also das Fett der Kakaobohne, muss in allen Schokoladen enthalten sein. Es gehört zu den teuersten Pflanzenfetten. Daher dürfen bis zu fünf Prozent durch andere, billigere pflanzliche Fette ersetzt werden. Eine weitere vorgeschriebene Zutat ist Zucker. Eine zuckerfreie „Schokolade“ ist also rechtlich nicht möglich. Und muss unter anderem Produktnamen verkauft werden.

Schokolade muss aus mindestens 35 Prozent Kakaotrockenmasse bestehen. Nur wenn der Mindestanteil enthalten ist, darf auf der Verpackung Schokolade stehen. Wird eine zusätzliche Qualitätsbezeichnung (z.B. fein, dunkel, …) verwendet, muss mindestens 43 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten sein.

Milchschokolade

Milchschokolade muss mindestens 25 Prozent Kakaotrockenmasse und mindestens 14 Prozent Milchtrockenmasse enthalten. Verwendet werden darf Kuhmilch, Büffelmilch, Schafsmilch, Ziegenmilch, Eselsmilch, Kamelmilch, Stutenmilch und Yakmilch. Schokoladen mit Milchersatzprodukten wie etwa Hafermilch dürfen nicht unter dem Namen verkauft werden. Vegane „Milchschokolade“ wird daher im Handel als „Kakaoerzeugnis“ bezeichnet. Wird eine zusätzliche Qualitätsbezeichnung (z.B. Vollmilchschokolade) verwendet müssen mindestens 30 Prozent Kakaotrockenmasse und 18 Prozent Milchtrockenmasse enthalten sein.

Weiße Schokolade

Weiße Schokolade muss neben Zucker mindestens 20 Prozent Kakaobutter und 14 Prozent Milchtrockenmasse enthalten.

Bitterschokolade

Bitterschokolade ist in der Kakaoverordnung nicht geregelt. Dennoch gelten hier Richtlinien entsprechend dem „Handelsbrauch“. Man spricht dann von der „Allgemein üblichen Verkehrsauffassung“. Demnach sollte eine Zartbitter- oder Halbbitterschokolade mindestens 50 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten. Bitterschokolade sollte mindestens 60 Prozent Kakaotrockenmasse enthalten.

Vielen Dank an Florian für diese Erklärung der Kakaoverordnung.

All die Zutaten, die er angesprochen hat, gibt es natürlich auch bei uns im Schokoladenmuseum. Denn in der Confiserie, dem gläsernen Teil der Ausstellung, könnt ihr euch eure eigene Schokoladentafel zusammenstellen. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Ob Vollmilch-, Dunkel- oder Bitterschokolade, stellt euch eure perfekte Schokolade zusammen. Oben drauf könnt ihr dann auch noch aus einer Vielzahl an Toppings wählen.

Und glaubt mir: Ich habe schon die verrücktesten Schokoladenkreationen gesehen. Vielleicht schafft ihr es ja, setzt noch einen drauf und kreiert eure eigene, ganz persönliche und gerne verrückte Tafel Schokolade.